Ausschreibung Viererpokal Saison 2005/2006

 

Termine:     1. Runde 18.09.2005 / 2. Runde 23.10.2005 / 3. Runde 18.12.2005 (geändert)

Uhrzeit:       14.00 Uhr

 

Paarungen der 1. Runde:

 

SC Rochade Emsdetten – SKK Nordwalde

SF Neuenkirchen – SC Steinfurt

CC Rheine II – SC Falke Saerbeck

 

Spielfrei: CC Rheine I

 

Modus:

 

    1.          Für den gesamten Spielbetrieb gelten die Spielregeln des Weltschachbundes ( FIDE ), der Turnierordnung des Schach bundes Nordrhein - Westfalen ( BTO ) und der Turnierordnung des Schach bezirks Steinfurt e. V. in Verbindung mit dieser Ausschreibung.

    2.          Die Anzahl der teilnehmenden Vierer - Mannschaften ist unbegrenzt. Zugelassen sind nur Mannschaften aus den Bezirk Steinfurt. Die Rangfolge der Mannschaften ist einzuhalten.

    3.          Spielen zwei oder mehr Vierer - Mannschaften eines Vereins mit, dürfen Spieler, die in einer dieser Mannschaften als Ersatzspieler eingesetzt wurden, beim zweiten Einsatz nur noch in dieser Mannschaft eingesetzt  werden. Vereinsgleiche Mannschaften sollten erst im Endspiel aufeinander treffen.

    4.          Die Gastmannschaft führt an den Brettern eins und vier die weißen Steine.

    5.          Der Mannschaftsführer des gastgebenden Vereins meldet das Spielergebnis ordnungsgemäß nach dem Spiel per Telefon das Ergebnis dem Bezirksspielleiter. Die Spielberichtskarte spätestens 2 Tage nach Beendigung des Kampfes. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.

    6.          Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde je Spieler ausgeführt werden (Regeln für Beendigung von Partien durch Schnellschach, (Anhang  D der BTO SB NRW).

    7.          Spielbeginn ist 14.00 Uhr. Anträge auf Spielverlegungen müssen schriftlich erfolgen. Alles Weitere regelt die (BTO SB NRW). Wird einer Spielverlegung stattgegeben, so muss der neue Termin vor dem angesetzten Termin liegen.

    8.          Bei unentschiedenem Ausgang einer Begegnung wird die Berliner Wertung angewandt. Führt auch das zu Gleichstand, ist zwischen beiden Vierer - Mannschaften ein Stichkampf in Form von Kurzpartien (Bedenkzeit je Spieler 5 Minuten) mit vertauschten Farben zu spielen. Ergibt sich auch hiernach Gleichstand, entscheidet der erste entschiedene weitere Stichkampf.

    9.          Die Sieger Mannschaft erhält eine Urkunde und einen Wanderpokal und spielt auf Verbandsebene weiter. Jeder Bezirk kann alle drei Jahre zusätzlich eine Zweite Vierer - Mannschaft auf Verbandsebene stellen. Der Bezirk Steinfurt erstmals im Spieljahr 1981/82  ( 02/03: 05/06: 08/09 ). Vorberechtigt ist in diesem Fall der Zweitplazierte.

 10.          Bei allen Meisterschaften und Turnieren des SBST ist das Rauchen im Turniersaal verboten. Auch Handys sind im Turniersaal verboten.

 11.          Gegen diese Ausschreibung ist Protest gemäß  Ziffer  9 der Turnierordnung des Schach bundes Nordrhein - Westfalen  (BTO) möglich. Der gesamte Schriftverkehr ist in achtfacher Ausfertigung dem Bezirksspielleiter zuzusenden. Die Protestgebühr ist in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen.

Wettringen, 07.09.2005

Rainer Rengers, Bezirksspielleiter

 

Ausschreibung Viererpokal Saison 2005/2006

 

Termine:     2. Runde (Halbfinale) 23.10.2005 / 3. Runde (Finale) 18.12.2005

Uhrzeit:       14.00 Uhr

 

Paarungen Halbfinale

 

SC Steinfurt – SC Falke Saerbeck

CC Rheine I – SC Rochade Emsdetten

 

 

Modus:

 

    1.          Für den gesamten Spielbetrieb gelten die Spielregeln des Weltschachbundes ( FIDE ), der Turnierordnung des Schach bundes Nordrhein - Westfalen ( BTO ) und der Turnierordnung des Schach bezirks Steinfurt e. V. in Verbindung mit dieser Ausschreibung.

    2.          Die Anzahl der teilnehmenden Vierer - Mannschaften ist unbegrenzt. Zugelassen sind nur Mannschaften aus den Bezirk Steinfurt. Die Rangfolge der Mannschaften ist einzuhalten.

    3.          Spielen zwei oder mehr Vierer - Mannschaften eines Vereins mit, dürfen Spieler, die in einer dieser Mannschaften als Ersatzspieler eingesetzt wurden, beim zweiten Einsatz nur noch in dieser Mannschaft eingesetzt  werden. Vereinsgleiche Mannschaften sollten erst im Endspiel aufeinander treffen.

    4.          Die Gastmannschaft führt an den Brettern eins und vier die weißen Steine.

    5.          Der Mannschaftsführer des gastgebenden Vereins meldet das Spielergebnis ordnungsgemäß nach dem Spiel per Telefon das Ergebnis dem Bezirksspielleiter. Die Spielberichtskarte spätestens 2 Tage nach Beendigung des Kampfes. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels.

    6.          Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge. Nach der Zeitkontrolle müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde je Spieler ausgeführt werden (Regeln für Beendigung von Partien durch Schnellschach, (Anhang  D der BTO SB NRW).

    7.          Spielbeginn ist 14.00 Uhr. Anträge auf Spielverlegungen müssen schriftlich erfolgen. Alles Weitere regelt die (BTO SB NRW). Wird einer Spielverlegung stattgegeben, so muss der neue Termin vor dem angesetzten Termin liegen.

    8.          Bei unentschiedenem Ausgang einer Begegnung wird die Berliner Wertung angewandt. Führt auch das zu Gleichstand, ist zwischen beiden Vierer - Mannschaften ein Stichkampf in Form von Kurzpartien (Bedenkzeit je Spieler 5 Minuten) mit vertauschten Farben zu spielen. Ergibt sich auch hiernach Gleichstand, entscheidet der erste entschiedene weitere Stichkampf.

    9.          Die Sieger Mannschaft erhält eine Urkunde und einen Wanderpokal und spielt auf Verbandsebene weiter. Jeder Bezirk kann alle drei Jahre zusätzlich eine Zweite Vierer - Mannschaft auf Verbandsebene stellen. Der Bezirk Steinfurt erstmals im Spieljahr 1981/82  ( 02/03: 05/06: 08/09 ). Vorberechtigt ist in diesem Fall der Zweitplazierte.

 10.          Bei allen Meisterschaften und Turnieren des SBST ist das Rauchen im Turniersaal verboten. Auch Handys sind im Turniersaal verboten.

 11.          Gegen diese Ausschreibung ist Protest gemäß  Ziffer  9 der Turnierordnung des Schach bundes Nordrhein - Westfalen  (BTO) möglich. Der gesamte Schriftverkehr ist in achtfacher Ausfertigung dem Bezirksspielleiter zuzusenden. Die Protestgebühr ist in Form eines Verrechnungsschecks beizufügen.

Wettringen, 08.10.2005

Rainer Rengers, Bezirksspielleiter