Ausschreibung und Turnierordnung Bezirksjugendliga 2009/2010

 

Diese Ausschreibung gilt in Verbindung mit den FIDE-Regeln, der BTO des SBNRW, der SpO der SJNRW und der SJ-Steinfurt.

 

1.  Meldung

     bis zum  15.12.2009 per Email an                 Johannes Altenähr (johannes_altenaehr@yahoo.de) und

                                                                            Michael Raus (micrast@web.de)

                                                            (Empfangsbestätigung beachten!!)

2.  Termine:

    

21.02.10,                07.03.10,                25.04.10,                09.05.10,               

     

Die endgültigen Termine werden mit der Auslosung bekannt gegeben. Alle Termine sind einzuhalten (BTO Ziff 12). Einer eventuellen Verlegung kann in beiderseitigem Einvernehmen mit Zustimmung des TL  stattgegeben werden. Spielbeginn ist 14:00 h.

 

3.  Aufstieg

     Die erstplazierte Mannschaft steigt in die Verbandsklasse auf. Entscheidung bei Punktgleichheit gem. JSpo Ziff. 3.3 , 3.4 .

 

4.  Spielberechtigung

     Stichtag ist der 1.1.90. Die Verantwortung für die Spielberechtigung Ihrer Spieler gem. BTO und JSpO liegt ausschließlich bei den

     Vereinen. Die Spielberechtigung nachgemeldeter Jugendlicher muss wenigstens eine Woche vor dem ersten Einsatz nachgewiesen

     werden. Dies geschieht durch rechtzeitiges Einsenden einer Kopie des Meldebogens der Passtelle bzw. einer Kopie der vorläufigen

     Spielgenehmigung an den Jugendwart. Verstöße in  diesem Bereich  ziehen im Normalfall Punktabzug und eine Geldbusse nach sich

     (BTO 10.8).

 

5.  Mannschaftszusammensetzung gem. JSpO Ziff. 3.1.1.

                Achtung: lt: Beschluß der Jugendversammlung wird wieder mit 6er-Mannschaften gespielt.

 

6.  Ersatzgestellung gem. BTO 10.4.

 

7.  Bedenkzeit (JSpO Ziff. 4)

     Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Sunden für 40 Züge + einer Stunde für den Rest der Partie. Es gelten dabei die FIDE-

     Bestimmungen für die Beendigung einer Partie durch Schnellschach.

 

8.  Leitung der Mannschaftskämpfe

     Die Mannschaftskämpfe werden von den MF kollegial geleitet; sie treffen alle während des  Kampfes notwendigen Entscheidungen

     einvernehmlich.

 

9.  Materialgestellung und Spiellokal

     Der Gastgeber stellt Material und Spiellokal. Letzteres muss einwandfreie Turnierbedingungen bieten und darf keine Gaststätte sein. Für

     den Zustand des SL ist ausschließlich der gastgebende  Verein verantwortlich.

 

10. Spielbericht

      Ergebnismeldung hat taggleich per email oder Telefon zu erfolgen. Die Spielberichtskarte ist am nächsten Werktag (Poststempel) an den

      JW zu schicken.

 

11. Bussen

      Alle Verstöße gegen Ausschreibung und Turnierordnung können mit (Geld-)Bussen  belegt werden. Für die Bezahlung von Geldbussen

      sind die Vereine verantwortlich. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist wird eine Mahngebühr fällig. Der folgende Bussgeldkatalog dient

       als Massstab für die Verhängung von Bussen:

         Verspätetes Absenden der Spielberichtskarte                                                                                                                5 €

         Verstoss gegen Pflichten des MF bzw. des Vereins

          ( je nach Schwere und Häufigkeit )                                                                                                             bis zur Höchstbusse

         Entschuldigtes Nichtantreten                                                                                                                                        20 €

          ( spätestens am Tag vor dem Kampf an Gegner und TL )

         Unentschuldigtes Nichtantreten                                                                                                                     30 €

          ( Bei unentschuldigtem Nichtantreten als Gastgeber sind dem Gast zusätzlich die Fahrtkosten (0,30 € für zwei PKW) zu erstatten. )

 

        Bei Wiederholung werden alle Busse verdoppelt.

 

12.  Rechtsmittelbelehrung

       Gegen diese Ausschreibung ist Protest beim Bezirksspielausschuss gem. BTO Ziff. 9 (9.5 , 9.6 , 9.8) möglich. Rechtsmittel und sämt-

       liche Unterlagen sind in 10facher Ausfertigung  vorzulegen. Die Protestgebühr (50 €) ist fristgerecht auf das Konto des SB Steinfurt zu

       überweisen.

 

 

 

 

Jugendwart und Turnierleiter